Arbeitsmarkt

Freitag, 3. Juni 2011

Mailath-Pokorny nimmt Gender Mainstreaming ernst!

Wien - Am letzten Maiwochenende fand der Parteitag der Wiener SPÖ statt. Kultur und Wissenschaftsstadtrat Mailath-Pokorny erinnerte in einer OTS-Aussendung an die Eckpunkte seines Beitrages. Er forderte, dass Bildung nicht nach Herkunft, sondern nach Leistung gefördert werden müsse. Er betonte weiterhin in seiner Rede, dass Österreich im OECD-Schnitt über eine zu niedrige Akademiker*innenquote verfüge.

Weiterhin verwies er auf die jüngsten Erfolge der Wiener Kulturszene, wie z.B. das Popfest, um am Ende seiner Aussagen zu betonen, dass die Stadt Wien Gender Mainstreaming ernst nehme. In der Aussendung heißt es: "Stolz sei er auch darauf, dass die Mehrzahl der Neubesetzunen im Kulturbereich Frauen seien: "Wir nehmen Gender Mainstreaming ernst!""

Diese Aussagen sind sehr allgemeiner Natur, dennoch sollten sie etwas genauer betrachtet werden. Das Besetzen von Stellen mit Frauen im Sinne der positiven Diskriminierung bleibt aus meiner Sicht - eine Diskriminierung. Die Erhöhung des Frauenanteils mittels Quotenregelung kann auch anders gelöst werden, indem Führungsstellen stets nach dem Vier-Augen-Prinzip ausgeschrieben werden müssten. Ich will hier nicht jenen nach dem Munde schreiben, die meinen, man/frau solle einzig nach Qualifikation entscheiden. Dies ist nur dann möglich, wenn Bewerbungen komplett anonym laufen - sprich keine persönliche Angaben zur Person gemacht werden. Und auch dieser Ansatz ist nur dann sinvoll, wenn man/frau davon ausgeht, dass das Geschlecht keine Rolle auf die Ausübung einer Funktion spielt - was durchaus ein diskutierbarer Ansatz ist.

Ferner kann ich das Mantra von der zu niedrigen Akademiker*innenquote nicht mehr hören. Nehmen wir die offiziellen Arbeitslosenzahlen für den Mai 2011 so befinden sich knapp 10.000 Menschen (wobei zwischen FH, Bak. und Uni in der Statistik unterschieden wird) in der Arbeitslose. Die Kennzahl "Universität" weist 4708 Frauen und 4205 Männer für den Mai 2011 aus. Abgesehen davon, dass wir hier Zahlen haben, die doch eine gewisse Differenz aufweisen, zeigt sich deutlich, dass die Akademiker*innenarbeitslosigkeit im Steigen begriffen ist. 5,2 Prozent plus im Vergleich zum Vorjahr. Und betroffen sind mehr Frauen als Männer. Leider ist der Schlüssel nicht nach Fächern aufgebaut. Aber ich traue mich zu sagen, dass es sich sehr stark um Absolvent*innen der "Lettres" handelt. Die Diskussion um eine höhere Akademiker*innenquote ist obsolet und eine Scheindiskussion, solange Stellen im öffentlichen Dienst insbesondere an den Universitäten gestrichen werden, nicht klar definiert wird, welche Akademiker*innen die Wirtschaft haben möchte und generell Fächer nach Geschlecht segregiert sind.

Presseaussendung Mailath-Pokorny
PDF - Aktueller Monatsbericht AMS Mai 2011

Mittwoch, 9. Februar 2011

Diskriminierung: Nachhilfelehrer scheitert mit Klage

Ein deutscher Nachhilfelehrer ist mit einer Berufungsklage wegen Geschlechterdiskriminierung gescheitert. Der Mann hatte sich auf eine Internet-Anzeige beworben, in der eine weibliche Hausaufgabenbetreuung für zwei Schülerinnen gesucht wurde. Naturgemäß erhielt er eine Absage. Die Eltern formulierten die Absage, jedoch mit dem Hinweis, dass die Stelle bereits vergeben sei. Trotzdem forderte er von den Eltern fast 2000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung.

Laut einem Artikel in der Wochenzeitung "Die Zeit" hatte das zuständige Arbeitsgericht Köln die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die Begründung bezog sich darauf, dass die Entscheidung die Hausaufgabenbetreuung einer weiblichen Kraft zu übertragen, durchaus mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar wäre und unter das geschützte Erziehungsrecht der Eltern fiele.

Der Lehrer ging gegen diesen Entscheid in Berufung. Das Argument ist durchaus nachvollziehbar. Er meinte, mit dem gleichen Argument müsste es dann auch Eltern erlaubt sein, Lehrer eines bestimmten Geschlechts in öffentlichen Schulen abzulehnen.

Das Kölner Landesarbeitsgericht fand eine elegante Lösung. Sie bestätigten das Urteil aus erster Instanz und umgingen die Frage der Diskriminierung mit der ursprünglichen Absage. Es läge keine Diskriminierung vir, weil die Stelle zum Zeitpunkt seiner Bewerbung schon besetzt war. Ein Urteil, das die Argumentation des Lehrers berücksichtigte hätte weitreichende Folgen für den Schulbetrieb gehabt.

Wie die Postings unter dem Artikel zeigen, gehen die allgemeinen Diskriminierungsmechanismen für viele Menschen ins Leere. Viele sehen darin sogar eine Behinderung der Freiheit des Einzelnen oder meinen, dass es kaum zu mehr Transparenz bei Stellenangeboten führen würde.

Ein Kommentar ist allerdings nicht uninteressant. Ein gewisser "1379" berichtete, dass immer mehr Stellen in der Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe explizit weiblich gestaltet würden. Der Kommentator führte dies auf die Angst vor männlichen Pädophilen zurück. Interessant wäre natürlich eine statistische Aushebung, wie viele Stellen im Bereich Nachhilfe tatsächlich explizit weiblich ausgeschrieben werden.

In Österreich hätte besagter Lehrer auf jeden Fall gegen die mangelnde geschlechtsneutrale Stellenausschreibung klagen können, was mit 360 Euro bestraft wird.

Lesen Sie den Artikel auf www.diezeit.de

Freitag, 21. Januar 2011

Neues Gleichbehandlungsgesetz in Österreich

Das neue Gleichbehandlungsgesetz schlägt hohe Wellen. Gerade jener Teil, der für mehr Transparenz bei den Gehältern und somit zu einer Verminderung des Einkommensunterschiedes zwischen Männern und Frauen führen soll, steht in der Kritik. Bisher mussten Stellen lediglich geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. Ein Zuwiderhandeln kann mit einer Geldstrafe von 360 Euro bedacht werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass sich in vielen Fällen nicht einmal an die Ausschreibungsrichtlinien gehalten werden. Wenn ein "Kindermädchen (m/w)" ausgeschrieben wird fällt es schwer von einer geschlechtsneutralen Ausschreibung zu sprechen. Die Praxis zeigt auch, dass Stellen zwar geschlechtsneutral ausgeschrieben werden, im Auswahlprozess, das Geschlecht sehr wohl eine Rolle spielt. Dies lässt sich relativ leicht überprüfen. Wie viele Stellen wurden in einem Unternehmen in einem Zeitraum X ausgeschrieben und nach welchen Kriterien wurde dann tatsächlich besetzt (Geschlecht, Alter, Herkunft etc.)

Eine Neuerung besteht darin, dass nun auch die Gehälter ausgeschrieben werden müssen. Im derzeitigen Gesetzesentwurf heißt es: "Der/die Arbeitgeberin oder private Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben und gegebenenfalls auf die Möglichkeit einer Überzahlung hinzuweisen.“" Ein Zuwiderhandeln soll mit dem Einheitstarif von 360 Euro bedacht werden.

Auch neu ist, dass die Unternehmen einen Bericht erstellen sollen, der die Struktur der Lohnempfänger*innen im Betrieb abbildet. Der Bericht soll die Anzahl der Männer und Frauen in ihren jeweiligen Verwendungs- und/oder Funktionsgruppen wiedergeben (ebenso die Verwendungsgruppenjahre) und ein arbeitszeitbereinigtes Durchschnittseinkommen von Männern und Frauen in den jeweiligen Funktions- und/oder Verwendungsgruppen.

Der Bericht soll darüber hinaus anonymisiert werden um Rückschlüsse auf Einzelpersonen auszuklammern und ist nach Fertigstellung den Arbeitnehmer*innen zukommen zu lassen - entweder über die zuständigen Betriebsräte oder sollte keine gewerkschaftliche Vertretung vorhanden sein in geeigneter Form. Kritik ruft insbesondere Absatz 4 §11a in dem die Verschwiegenheitspflicht der Arbeitnehmer*innen zum Tragen kommt. Mit anderen Worten: alle im Unternehmen dürfen zwar die Zahlen und Einkommensunterschiede kennen, jedoch nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen, wobei "ein Verfahren zur Durchsetzung der Ansprüche nach diesem Bundesgesetz und ein Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission (...) keine Verschwiegenheitspflichtverletzung dar[stellen]." Zumindest etwas. Laut Gesetzestext kann ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht eine Geldstrafe von 2180 Euro nach sich ziehen. Nach Medienberichten wurde die Höchstbuße auf 360 Euro reduziert (im Gesetzesentwurf auf der Website des Parlaments jedoch nicht korrigiert: Stand 21. 01. 2011). Meiner Ansicht ist diese Geldstrafe - egal ob 2180 oder 1500 oder 360 Euro - eine Doppelstrafe. Die meisten Arbeitsverträge beinhalten die Verschwiegenheitsklausel und ein Zuwiderhandeln wird in vielen Fällen mit einer Kündigung bedacht. Im Sonderfall käme also noch neben der Kündigung eine Geldstrafe durch die Behörden.

Zudem drohen den Betrieben, die keine derartigen Berichte verfassen, keine Strafen, was laut ORF online für die zuständige Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) nicht wirklich tragisch sei.

Weitere Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetz betreffen Bestimmungen im Zugang zu Gütern, insbesondere die Vermietung von Wohnraum. Das Inserieren von Wohnungen muss ebenso diskrimnierungsfrei sein.

Donnerstag, 4. Februar 2010

AK für Sie - Gleiche Chancen, gleicher Lohn..

Die Arbeiterkammer, die ja eigentlich eine Arbeiter_innenkammer sein sollte, fordert in der Zeitschrift "AK für Sie" (Ausgabe Februar 2010) gleiche Chancen und gleichen Lohn für Frauen und Männer. Angeblich sind es ja Leute wie Sie und ich, die auf der Straße befragt werden und ihre persönliche Sicht der Dinge preis geben. Es fällt nur auf, dass die Kurzinterviews mit Erik Hentsch, Astrid Seis und Co. wie die Stehsätze der derzeitigen Frauenpolitik/Frauenministerin klingen. Frauen in Führungspositionen, mehr Betreuungsangebote für arbeitende Frauen, Vorbildfunktion der Politik, Männer in die Karenz, flexible Freizeitangebote für Frauen etc. und natürlich noch bessere Karenzmodelle. Dies bedeutet nicht, dass die angebotenen Positionen schlecht seien... Es fällt nur auf, dass in den Interviews keine Gegenstimmen laut werden oder Positionen, die etwas Neues bringen würden. Modelle der Grundsicherung werden nicht angedacht, ebenso wenig wie gesetzliche Mindestlöhne. Ich weiß schon: auch diese Modelle sind nicht neu. Aber die geneigten Leser_innen finden auch kaum Worte darüber, dass die Betriebe stärker in die Pflicht genommen werden sollen. Wo sind die flächendeckenden Betriebskindergärten, die Automatisierungsabgaben bei Rationalisierungsprozessen, der Wegfall der Gruppenbesteuerung für Großunternehmen, die Besteuerung auf überlange Öffnungszeiten (Teilzeit existiert ja vor allem auch im Handel), die verstärkte Kontrolle der Schwarzarbeit vor allem in den neuralgischen Sektoren Bau und Gastronomie respektive Soziales (Pflege, Nachhilfe) etc.

Aber noch einmal: es sind vor allem die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen. Motivierte Mitarbeiter_innen, die ordentlich bezahlt - und nicht ausgepresst werden wie die sprichwörtliche Zitrone - bringen dem Unternehmen à la longue mehr als das kurzfristige Anziehen der Sparschraube.

Dienstag, 10. März 2009

Bedarfsorientierte Mindestsicherung

"Bedarfsorientierte Mindestsicherung" ist ein Lieblingsprojekt des ehemaligen SPÖ-Sozialministers Erwin Buchinger, das von seinem Nachfolger, dem ehemaligen ÖGB-Vorsitzender Rudolf "Bernd das Brot" Hundstorfer, mehr oder weniger voran getrieben wird. Angeblich spießt es sich an Kärnten und man wollte die Wahlen abwarten, um gegebenenfalls das Projekt "bedarfsorientierte" Mindestsicherung mit einer etwaigen SPÖ-Landeshauptmann/frauschaft durchzudrücken. Laut dem Initiator Erwin Buchinger sollten folgende Punkte bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung durch gesetzt werden.

Das Gesamtpaket der "Bedarfsorientierten Mindestsicherung" soll folgende Neuerungen
bringen, welche zur Armutsvermeidung in Österreich beitragen sollen:
• Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf 726 € brutto im
Jahr 2007
• Einführung eines Mindestlohns von 1000 € brutto
• Vereinheitlichung und Pauschalierung der Sozialhilfe
• Einbeziehung nicht krankenversicherter SozialhilfeempfängerInnen in die
gesetzliche Krankenversicherung
• Verbesserungen im Leistungsrecht des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
durch den Ausbau mindestsichernder Elemente (Anhebung der
Nettoersatzrate und großzügigere Anrechnungsbestimmungen von Partnereinkommen
bei NotstandshilfeempfängerInnen)
• Einführung eines One Stop Shops beim AMS

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung soll ca. 750 Euro (abzüglich der Krankenversicherung) 14mal im Jahr betragen.
Wenn man/frau es etwas grob sieht, handelt es sich um den Wegfall der Sozialhilfe - schon allein deshalb, weil die "Mindestsicherung" zum AMS wandert. Das AMS wird somit immer mehr mit Agenden der Bekämpfen der Armutsgefährdung angesehen. Frauen, die überdurchschnittlich in Teilzeit arbeiten, könnten zumindest ein wenig aufgefangen werden, wenn ihre Arbeitslose respektive Notstandshilfe aufgrund der geringen Berechnungsgrundlage zu gering auffällt. Ob ein Transfer in die Mindestsicherung jedoch so einfach ist, ist bisher nicht klar. Sozialminister Hundstorfer arbeitet nach eigenen Aussagen daran, die bedarfsorientierte Mindestsicherung so schnell wie möglich umzusetzen.

Inwieweit die Mindestsicherung nun mit einem "gesetzlichen" Mindestlohn verbunden wird - ist derzeit nicht ersichtlich. Auch diese Maßnahmen wäre meines Erachtens insbesondere für Frauen sehr sinnvoll, arbeiten viele Frauen in Branchen, in denen die Gehälter realiter sinken statt zu steigen (als Bedienerin bekommt ca. 6 Euro die Stunde).

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist jedoch kein Loslösen vom Faktor Erwerbsarbeit. Ganz im Gegenteil. Allein die geplante Verankerung beim AMS zeigt, woher der Wind weht. Es ist vielmehr das Eingeständnis, dass die derzeitige Sozialhilfe keine Antwort mehr zur Armutsprävention ist - und selbst die Sozialhilfe ist eng an das AMS gekoppelt.

Die Diskussionen um im Vorfeld der bedarfsorientierten Mindestsicherung zeigen, dass in Österreich die Neiddebatte viel leichter zu führen ist, als eine Solidaritätsdebatte. Allein der Begriff der Mindestsicherung zeigt, dass die Politiker/innen sich sehr wohl der Tatsache bewusst sind, dass Österreich noch nicht reif ist, für etwa ein Grundeinkommen.

Es ist zu hoffen, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung bald kommen wird, um den Menschen und vor allem vielen Frauen, die durch das Engagement in Teilzeit viel stärker von Armut betroffen sind, ein wenig mehr Sicherheit zu kommen. Eine "bedarfsorientierte Mindestsicherung" kann jedoch nur der erste Schritt sein.

Mittwoch, 4. Februar 2009

Erstmals mehr Frauen als Männer in Wien berufstätig

Die Wirtschaftskrise bringt einige interessante Entwicklungen mit sich. Nicht nur, dass einige Betriebe die "Krise" nutzen, um so genannte Strukturreformen innerhalb ihres Betriebes durch zu führen, nein auch der Arbeitsmarkt generell kommt ganz schön in Bewegung.

Laut AMS stieg die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Jänner 2008 um 12 Prozent, jedoch sehr unterschiedlich in den verschiedenen Bundesländern. Wien ist einmal nicht der Spitzenreiter oder die Spitzenreiterin, wenn es um den Anstieg der Arbeitssuchenden geht. Der Anstieg beträgt in absoluten Zahlen "nur" 1.449 Personen. Besonders fällt auf, dass die Zahl der arbeitslosen Männer stärker steigt, als jene der Frauen.

Die Zahl der Schulungsteilnehmer/innen im Jänner zählt: 19. 203.

Interessant ist jedoch auch, dass laut Ö1 Morgenjournal vom 04. Februar, erstmals in Wien mehr Frauen als Männer beschäftigt sind. Dies ist allerdings ein Ergebnis, das mit gemischter Freude gesehen werden darf. Denn einerseits sind die Sektoren, wie Gesundheit und Soziales, in denen übermäßig viel Frauen beschäftigt sind, weitaus weniger betroffen von der zunehmenden Arbeitslosigkeit, andererseits arbeiten Frauen stark in Teilzeitjobs.
Diese sind natürlich zu einem gewissen Grad krisensicherer. Weiters verlieren im Moment einfach mehr Männer ihren Job (was natürlich auch branchenspezifisch ist).

Was den Arbeitsmarkt in Wien betrifft gilt auch die Regel: "Wien ist anders".

Freitag, 9. Januar 2009

Teilzeit ist weiblich

Es ist ja kein Geheimnis, dass Frauen in der Mehrzahl Teilzeit arbeiten. Dass laut WiFo 85,9 Prozent aller Teilzeitjobs von Frauen ausgeübt werden, erscheint mir in diesem Ausmaß doch sehr verwunderlich. Im Bereich Leiharbeit sind Frauen deutlich unterrepräsentiert: nur 18,5 Prozent.

Die Gründe, die Frauen in sehr vielen Bereichen in die Teilzeit drängen, erscheinen klar und werden vom WiFo auch angedeutet. Die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf lässt oft nur die Möglichkeit einer Teilzeit zu. Es bedürfe also eines besseren Kinderbetreuungsangebotes. Einen Satz, den ich in dieser Diskussion allerdings vermisse ist folgender: Frauen arbeiten Teilzeit, um das Familieneinkommen so anzuheben, dass eine gewisse Lebensqualität gegeben ist und man/frau nicht jeden Cent zweimal umdrehen muss. Teilzeit auch deshalb, weil Kinderbetreuungsplätze an die Erwerbstätigkeit der Mutter geknüpft sind.

Die Forderung nach mehr Kinderbetreuungsplätzen erscheint jedoch nicht neu. Spannend wird die Sache, wenn man/frau sich die Segregation am Arbeitsmarkt anschaut. Der Verkauf ist beispielsweise noch immer eine stark weibliche Domäne, gerade hier sind die Arbeitszeiten mittlerweile sehr familienfeindlich. Stichwort: Samstagsarbeit und Ladenöffnungszeiten.

Dass durch die verlängerten Öffnungszeiten automatisch Teilzeitangebote (mit 30 Stunden sic!) entstehen ist eine einfache Rechnung. Wenn mein Supermarkt um die Ecke von 8 bis 20 Uhr geöffnet ist, so sind das genau eine Vollzeit und eine Halbtagskraft. Überlegungen, Vollzeitarbeit zu reduzieren - bei vollem Lohnausgleich, um mehr Zeit für Familienarbeit (für Männer und Frauen) zu haben, scheinen vollends vom Tisch. Nur Frankreich hat eine 35 Stunden Woche, die jedoch durch zahlreiche Sonderbestimmungen aufgeweicht wurde.

Die ewige Forderung nach mehr Kinderbetreuungsplätzen ist eine Forderung der Wirtschaft. Es ist eine Forderung an die öffentliche Hand. Sie soll potenzielle Arbeitskräfte zeitlich flexibler machen, ohne dass für die Betriebe Mehrkosten entstehen. Überlegungen neue Arbeitszeitmodelle/Arbeitsmodelle einzuführen finden eher weniger statt. Oder ist es ein Ding der Unmöglichkeit, betriebseigene Kinderbetreuung einzuführen?

Link: die Standard

Mittwoch, 20. August 2008

Lehrlinge

Es ist ein bekanntes Sommerthema, das mehr durch seine Beständigkeit, als durch die gefundenen Lösungen besticht. Jahr für Jahr wird besonders im Sommer klar, dass in Österreich Lehrstellen fehlen. Dass besonders viele von den heiß begehrten Ausbildungsplätzen im Osten des Landes fehlen, verwundert angesichts der demografischen Aufteilung der Republik auch nicht wirklich. Und wirklich mobil sind die Menschen in Österreich, wenn es um den Arbeitsplatz geht, selten gewesen. Dies ist bei Lehrlingen besonders verständlich, da die Lehrlingsentschädigung nicht gerade so hoch ist, dass Lehrlinge sich Kost und Logis in einem anderen Bundesland leisten könnten.

Aber auch bei der Wahl der Berufe bin ich nach wie vor erstaunt. Es scheint als sei Berufsorientierung als Schulstoff inexistent, wenn Burschen nach wie vor in der Mehrzahl zum KFZ-Mechaniker tendieren und die Mädchen noch immer BFV (Büro, Friseur und Verkauf) als Priorität sehen. Dabei gibt es mehrere hundert Lehrberufe in Österreich und einige von ihnen werden nicht einmal besetzt. Das alte Lied von den Tiroler Fremdenverkehrsbetrieben, die Lehrlinge aus Ostdeutschland ausbilden ist bekannt und dass die Elektro- und Metallverarbeitende Industrie schon seit Jahren über fehlende Facharbeiter/innen jammert, wissen wir auch.

Aber wie soll es denn auch anders sein? Fehlendes Berufswissen in den Schulen führt nun einmal zu den sehr eindimensionalen Berufswünschen der Jugendlichen. Vielleicht wäre es aber auch ein Rezept, die Hauptschule um das eine oder andere Jahr zu verlängern und den Jugendlichen die Chance der Berufsorientierung und der Reife zu geben. Denn mit 15, 16 und 17 Jahren haben unsere Teens nun einmal andere Sorgen als die Berufswahl.

Mittwoch, 4. Juni 2008

Die Sache mit den Überstunden

Und wieder mal etwas Statistisches. Diesmal zum Thema Überstunden. Dass die Statistik Austria herausgefunden hat, dass immer mehr Überstunden geleistet werden, darf nicht wirklich verwundern.

So haben angeblich im Jahre 2007, 822.000 Arbeitnehmer/innen Überstunden geleistet. Davon entfallen die Überstunden auf 560.500 Männer und auf 261.500 Frauen. Die geleisteten Überstunden belaufen sich im Schnitt auf 8,8 Stunden pro Woche.

Nun diese Zahl gibt dann doch zu denken. Nicht nur, dass immer mehr Menschen immer mehr Überstunden leisten, sondern auch die Tatsache, dass doppelt so viele Männer wie Frauen sich an Überstunden beteiligen.

Interessant ist jedoch auch die Zahl, dass die tatsächlich geleistete Arbeit in Stunden von Quartal zu Quartal und von Jahr zu Jahr sinkt. Lag die gesamte Arbeitszeit im Jahr 2006 noch bei 34,8 Stunden, so ist auch für 2007 ein leichter Rückgang zu erwarten, da im 3. Quartal die Zahl bei durchschnittlich 33,6 angesiedelt ist.

Ein interessanter Widerspruch, der sich aber nur aufschlüsseln lässt, wenn man/frau die genauen Berechnungen anschaut. Vor allem ist die Frage nicht geklärt, ob Überstunden mit eingerechnet sind - was angesichts der Tatsache, dass es sich um die "tatsächliche Arbeitszeit" handelt, zumindest wahrscheinlich ist.

Zum Thema Überstunden gibt es ja allerdings Einiges zu sagen. Überstunden werden mittlerweile ja fast nur mehr durch Zeitausgleich abgegolten, was den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in jedem Falle billiger kommt. Dass Männer mehr Überstunden absolvieren, hat - Vorsicht Hypothese - vielleicht etwas mehr damit zu tun, dass hier noch ein Karrieredenken vorherrscht und Männer es sich vielleicht eher leisten können von zu Hause weg zu bleiben, da die Doppelbelastung Haushalt und Beruf vornehmlich für die Frauen reserviert ist. Natürlich wäre es auch schön zu wissen, wie viele Überstundenpauschalen in diese Statistik hinein fallen. Auch das wurde nicht differenziert.

Aber eines gilt auf jeden Fall: jede Überstunde nimmt einem potenziellen Arbeitnehmer oder einer potenziellen Arbeitnehmerin die Möglichkeit der Arbeit weg. Vielleicht sollte bei all dem Gerede um die Entlastung des Faktors Arbeit, wie es so schön im politischen Newspeak heißt, auch einmal andersrum gedacht werden. Bezahlte Arbeit muss sich wieder lohnen - auch für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.

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