Diskriminierung: Nachhilfelehrer scheitert mit Klage
Ein deutscher Nachhilfelehrer ist mit einer Berufungsklage wegen Geschlechterdiskriminierung gescheitert. Der Mann hatte sich auf eine Internet-Anzeige beworben, in der eine weibliche Hausaufgabenbetreuung für zwei Schülerinnen gesucht wurde. Naturgemäß erhielt er eine Absage. Die Eltern formulierten die Absage, jedoch mit dem Hinweis, dass die Stelle bereits vergeben sei. Trotzdem forderte er von den Eltern fast 2000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung.
Laut einem Artikel in der Wochenzeitung "Die Zeit" hatte das zuständige Arbeitsgericht Köln die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die Begründung bezog sich darauf, dass die Entscheidung die Hausaufgabenbetreuung einer weiblichen Kraft zu übertragen, durchaus mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar wäre und unter das geschützte Erziehungsrecht der Eltern fiele.
Der Lehrer ging gegen diesen Entscheid in Berufung. Das Argument ist durchaus nachvollziehbar. Er meinte, mit dem gleichen Argument müsste es dann auch Eltern erlaubt sein, Lehrer eines bestimmten Geschlechts in öffentlichen Schulen abzulehnen.
Das Kölner Landesarbeitsgericht fand eine elegante Lösung. Sie bestätigten das Urteil aus erster Instanz und umgingen die Frage der Diskriminierung mit der ursprünglichen Absage. Es läge keine Diskriminierung vir, weil die Stelle zum Zeitpunkt seiner Bewerbung schon besetzt war. Ein Urteil, das die Argumentation des Lehrers berücksichtigte hätte weitreichende Folgen für den Schulbetrieb gehabt.
Wie die Postings unter dem Artikel zeigen, gehen die allgemeinen Diskriminierungsmechanismen für viele Menschen ins Leere. Viele sehen darin sogar eine Behinderung der Freiheit des Einzelnen oder meinen, dass es kaum zu mehr Transparenz bei Stellenangeboten führen würde.
Ein Kommentar ist allerdings nicht uninteressant. Ein gewisser "1379" berichtete, dass immer mehr Stellen in der Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe explizit weiblich gestaltet würden. Der Kommentator führte dies auf die Angst vor männlichen Pädophilen zurück. Interessant wäre natürlich eine statistische Aushebung, wie viele Stellen im Bereich Nachhilfe tatsächlich explizit weiblich ausgeschrieben werden.
In Österreich hätte besagter Lehrer auf jeden Fall gegen die mangelnde geschlechtsneutrale Stellenausschreibung klagen können, was mit 360 Euro bestraft wird.
Lesen Sie den Artikel auf www.diezeit.de
Laut einem Artikel in der Wochenzeitung "Die Zeit" hatte das zuständige Arbeitsgericht Köln die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die Begründung bezog sich darauf, dass die Entscheidung die Hausaufgabenbetreuung einer weiblichen Kraft zu übertragen, durchaus mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar wäre und unter das geschützte Erziehungsrecht der Eltern fiele.
Der Lehrer ging gegen diesen Entscheid in Berufung. Das Argument ist durchaus nachvollziehbar. Er meinte, mit dem gleichen Argument müsste es dann auch Eltern erlaubt sein, Lehrer eines bestimmten Geschlechts in öffentlichen Schulen abzulehnen.
Das Kölner Landesarbeitsgericht fand eine elegante Lösung. Sie bestätigten das Urteil aus erster Instanz und umgingen die Frage der Diskriminierung mit der ursprünglichen Absage. Es läge keine Diskriminierung vir, weil die Stelle zum Zeitpunkt seiner Bewerbung schon besetzt war. Ein Urteil, das die Argumentation des Lehrers berücksichtigte hätte weitreichende Folgen für den Schulbetrieb gehabt.
Wie die Postings unter dem Artikel zeigen, gehen die allgemeinen Diskriminierungsmechanismen für viele Menschen ins Leere. Viele sehen darin sogar eine Behinderung der Freiheit des Einzelnen oder meinen, dass es kaum zu mehr Transparenz bei Stellenangeboten führen würde.
Ein Kommentar ist allerdings nicht uninteressant. Ein gewisser "1379" berichtete, dass immer mehr Stellen in der Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe explizit weiblich gestaltet würden. Der Kommentator führte dies auf die Angst vor männlichen Pädophilen zurück. Interessant wäre natürlich eine statistische Aushebung, wie viele Stellen im Bereich Nachhilfe tatsächlich explizit weiblich ausgeschrieben werden.
In Österreich hätte besagter Lehrer auf jeden Fall gegen die mangelnde geschlechtsneutrale Stellenausschreibung klagen können, was mit 360 Euro bestraft wird.
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spruecheklopfer - 9. Feb, 19:43