Freitag, 4. März 2011

Der Monat März steht ganz im Zeichen der Frauen...

und das ist auch gut so. Nicht nur der jährliche "Internationale Frauentag" erinnert daran, dass es zwischen Mann und Frau politisch, gesellschaftlich und vor allem ökonomisch noch immer eine gewisse Schieflage gibt. Auch die 100. Wiederkehr des ersten "Internationalen Frauentages" 1911 ist Anlass für sehr viele frauenbewegte Aktivitäten.

So wird es auch am 19. März eine große Demonstration in Wien geben. Allerdings finde ich es bemerkenswert, dass es im Vorfeld Diskussionen gab, ob Männer zur Demo zugelassen werden oder nicht. Ich kann die Herren an dieser Stelle beruhigen. Sie dürfen an der Demonstration teilhaben. So wie das Magazin "Ceiberweiber" berichtet:

"Die Kundgebung am 19. März ist - was in Diskussionen unter den Initiatorinnen bereits geklärt wurde - auch für Männer offen. Es wäre rein praktisch auch schwer gewesen, sie an der Teilnahme zu hindern. Auch ein anfangs geplanter gemischter Block lässt sich bei einer Demo, wo frau / mann kommen und gehen kann, nicht realisieren. Daher sind auch alle Männer willkommen, die sich den Forderungen der Frauenplattform anschliessen möchten. Am 19. März werden neue und historische Elemente gemischt, es soll stets auch präsent sein, wie Frauen damals lebten und wofür sie kämpften."

Ceiberweiber

Der zitierte Beitrag und auch das eine oder andere Gespräch mit Promoterinnen der Aktion lässt mich allerdings stark vermuten, dass nicht alle Organisatorinnen damit einverstanden sin, dass Männer an der Demo teilhaben. Frau lässt Mann nun halt mitmarschieren, weil es organisatorisch nicht anders geht.

Es scheint also von beiden Seiten aus noch ein langer Weg bis zur völligen Gleichberechtigung.

Donnerstag, 24. Februar 2011

Männer 85 Euro, Frauen 35 Euro

Der berühmt-berüchtigte Scotchclub hat schon viele gute und schlechte Zeiten gesehen. Keine Ahnung, wie es ihm im Moment geht, aber vor Jahren war er bekannt als Anbahnungsetablissement für zwischenmenschliche Kontakte der besonderen Art.

Am vergangenen Wochenende surfte ich durch die diversen Veranstaltungsblätter der Stadt und stieß auch wieder auf den Scotchclub. Der Webauftritt scheint neu und besonders edel.

Die Veranstaltung am vergangenen Samstagabend versprach auch besonders exklusiv zu sein. Das Motto der Veranstaltung: ein Preis und alle edlen Spirituosen all-inclusive. Nun gut. Komatrinken auf edel. Dazu sollten beste Rhythmen geboten werden und das Übliche halt. Das Wort "VIP" durfte natürlich nicht im Veranstaltungstitel fehlen. Die Eintrittspreise waren geschmalzen. 85 Euro für Herren und 35 Euro für Frauen.

Frauen dürfen sich also billig ins Koma saufen bei VIP-Scotch-Club Veranstaltungen. Na bravo.

Sonntag, 13. Februar 2011

Trude Fleischmann

Nach dem Ersten Weltkrieg kam einiges in good old Europe in Bewegung - gesellschaftlich sind es die berühmten "roaring twenties", die in der Weltwirtschaftskrise gipfelten. Oder wie es im Begleittext zur Ausstellung: "Trude Fleischmann - Der selbstbewusste Blick" heißt...

"Die 1920er-Jahre waren geprägt von gesellschaftlichem Aufbruch und ästhetischen Experimenten. In diesen Jahren machte die "Neue Frau" von sich reden, die nach Emanzipation und Unabhängigkeit strebte. Trude Fleischmann selbst verkörperte dieses Image der jungen, selbstbewussten Frau. Ihr Atelier wurde zum Treffpunkt des Wiener kulturellen Lebens – bis 1938 der "Anschluss" ihrer Karriere vorerst ein jähes Ende bereitete. Nach ihrer Vertreibung gelang es ihr, in New York eine zweite berufliche Existenz aufzubauen."

Das Wien Museum zeigt 20 Jahre nach dem Tod von Trude Fleischmann eine Retrospektive. Vier Schwerpunkte sind in der Schau erkennbar: Einerseits die Prominentenfotos - so eröffnen die Portraits von Karl Kraus die Schau. Andererseits finden wir die Nackt- und Bewegungsstudien von Tänzer*innen, zum Dritten werden uns auch Arbeiten anderer Fotografinnen gezeigt wie etwa die Arbeiten von Dora Kallmus, der Lehrmeisterin von Trude Fleischmann. Und last, but not least sehen wir wunderbare Landschaftsaufnahmen.

Vor allem die Landschaftsaufnahmen respektive Reisebilder stehen in einem starken Kontrast zu den Portraits und den Studioaufnahmen. Dies ist natürlich einerseits durch das Licht bedingt, auf der anderen Seite sind die Kontraste sehr stark ausgearbeitet. Spannend sind zwei Winterlandschaften aus dem Türkenschanzpark, die ebenso gut in freier Wildbahn "geschossen" hätten sein können. Aber das ist Teil der Handschrift von Trude Fleischmann; sie kadriert sehr eng. Die Auschnitte sind knapp gesetzt, teilweise schneidet sich das Sujet ab und verstärkt somit natürlich die Präsenz und den Fokus. Das macht sie ebenso bei den Portraits. Nicht nur einmal finden wir einen "abgeschnittenen" Hut oder Kopf. Zudem ist der Blick der Portraitierten in die Ferne gerichtet, die Gesichter wirken oft als würden sie den Blick nach Innen wenden (was z.B. die ausgestellten Kolleginnen durchaus nicht tun).

Am spannendsten sind die Schnappschüsse und Portraits von Arturo Toscanini in Salzburg Ende der 20er Jahre und in den USA der 40er Jahre. Viele ausgestellte Portraits erzielen darüber hinaus einen gewissen "Aha"-Effekt. Mir ging es vor allem bei den Bildern von Marianne Hainisch und Rosa Mayreder so. Ebenso bei einer Aufnahme von Albert Einstein ging ein inneres Raunen durch meinen Kopf. All diese Bilder habe ich schon hundertmal gesehen, jedoch tritt auch hier die Künstlerin hinter die abgebildeten Persönlichkeiten zurück. Mit anderen Worten: ich wusste nicht, dass die Abbildungen von Trude Fleischmann stammten. Die Portraits von Genia Schwarzwald, Rosa Mayreder und Marianne Hainisch sind natürlich auch ein politische Positionierung der Trude Fleischmann - auch wenn sie Ignaz Seipel ebenso fotografierte.

Link: wienmuseum

Mittwoch, 9. Februar 2011

Diskriminierung: Nachhilfelehrer scheitert mit Klage

Ein deutscher Nachhilfelehrer ist mit einer Berufungsklage wegen Geschlechterdiskriminierung gescheitert. Der Mann hatte sich auf eine Internet-Anzeige beworben, in der eine weibliche Hausaufgabenbetreuung für zwei Schülerinnen gesucht wurde. Naturgemäß erhielt er eine Absage. Die Eltern formulierten die Absage, jedoch mit dem Hinweis, dass die Stelle bereits vergeben sei. Trotzdem forderte er von den Eltern fast 2000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung.

Laut einem Artikel in der Wochenzeitung "Die Zeit" hatte das zuständige Arbeitsgericht Köln die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die Begründung bezog sich darauf, dass die Entscheidung die Hausaufgabenbetreuung einer weiblichen Kraft zu übertragen, durchaus mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar wäre und unter das geschützte Erziehungsrecht der Eltern fiele.

Der Lehrer ging gegen diesen Entscheid in Berufung. Das Argument ist durchaus nachvollziehbar. Er meinte, mit dem gleichen Argument müsste es dann auch Eltern erlaubt sein, Lehrer eines bestimmten Geschlechts in öffentlichen Schulen abzulehnen.

Das Kölner Landesarbeitsgericht fand eine elegante Lösung. Sie bestätigten das Urteil aus erster Instanz und umgingen die Frage der Diskriminierung mit der ursprünglichen Absage. Es läge keine Diskriminierung vir, weil die Stelle zum Zeitpunkt seiner Bewerbung schon besetzt war. Ein Urteil, das die Argumentation des Lehrers berücksichtigte hätte weitreichende Folgen für den Schulbetrieb gehabt.

Wie die Postings unter dem Artikel zeigen, gehen die allgemeinen Diskriminierungsmechanismen für viele Menschen ins Leere. Viele sehen darin sogar eine Behinderung der Freiheit des Einzelnen oder meinen, dass es kaum zu mehr Transparenz bei Stellenangeboten führen würde.

Ein Kommentar ist allerdings nicht uninteressant. Ein gewisser "1379" berichtete, dass immer mehr Stellen in der Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe explizit weiblich gestaltet würden. Der Kommentator führte dies auf die Angst vor männlichen Pädophilen zurück. Interessant wäre natürlich eine statistische Aushebung, wie viele Stellen im Bereich Nachhilfe tatsächlich explizit weiblich ausgeschrieben werden.

In Österreich hätte besagter Lehrer auf jeden Fall gegen die mangelnde geschlechtsneutrale Stellenausschreibung klagen können, was mit 360 Euro bestraft wird.

Lesen Sie den Artikel auf www.diezeit.de

Samstag, 5. Februar 2011

Alkohol Männlich / Weiblich

Männer vertragen mehr als Frauen. Dies ist kein Geheimnis. Auch die Gefährdungsgrenzen und Harmlosigkeitsgrenzen sind unterschiedlich. Die Begriffe sind selbsterklärend. Die "Gefährdungsgrenze" bestimmt jenen Grad an Alkoholkonsum der Auswirkungen auf die Gesundheit hat.

Bei einem regelmäßigem Konsum von 60 Gramm reinen Alkohols bei Männern und 40 Gramm bei Frauen liegt eine akute Gefährdung vor. 60 Gramm ensprechen etwa 1,5 Litern Bier. 40 Gramm etwa einem Liter.

Bis zu einem Wert von 0,6 Litern Bier bei Männern respektive 0,4 Litern bei Frauen ist die Harmlosigkeitsgrenze angesiedelt. Also ein Krügerl bei Männern und ein Seiderl bei Frauen wären ok. Allerdings gibt es auch andere Definitionen von Alkoholismus, die strenger sind. Wenn jeden Tag Alkohol konsumiert wird, gegen einige Expert*innen von einem leichten Alkoholismus aus. Dies sind wohlgemerkt medizinische Indikatoren. Die gesellschaftliche Definition von Alkoholismus ist wahrscheinlich deutlich weniger streng. Diese Werte wurden vom britischen Health Education Consult festgelegt und werden etwa vom Anton Proksch Institut übernommen.

Die empfohlenen Alkoholangaben gemäßAuf der Insel respektive auf britischen Produkten befindet sich eine Kennzeichnung, wieviel Alkohol empfohlen wird. Bei der abgebildeten Dose Cider haben wir es umgerechnet mit 24 Gramm reinen Alkohols zu tun. Bei nur 3 Dosen wären dies 72 Gramm Alkohol, was deutlich über den Werten vom Health Education Consult liegt. Umgerechnet: 3 Dosen ensprechen 1,5 Liter Cider, der in diesem Fall bei 6% liegt. Eine schöne Empfehlung. Aber vielleicht sind britische Lebern geeicht. Nur komisch, dass die Gefährdungsgrenze auch von einer britischen Institution fest gelegt wurde.

Schön, dass das per Piktogramm Schwangeren der Alkohol abgeraten wird.

Freitag, 4. Februar 2011

Pipifein

Es ist ja eigentlich ein Thema, über das ganze Gender- und Diversityabhandlungen geschrieben werden könnten. Kein Thema ist mehr umstritten und weniger besprochen, nämlich der genderspezifische Umgang mit dem WC.

Die alte Forderung, dass Männer beim Pinkeln sich gefälligst hinsetzen sollten, hat sicherlich seine Berechtigung. In der freien Natur haben es Männer zugegebenerweise leichter ihre Notdurft zu verrichten und es wird wohl niemand ernstlich behaupten, Männer sollten sich in der freien Natur ebenso hinhocken, wie es Frauen notgedrungenerweise tun müssen.

Nun scheint auch der Gleichwertigkeit in dieser Frage kein Hindernis mehr im Weg zu stehen. Genau wie in der englischen Kommödie "The Full Monty" (sie erinnern sich: strippende ehemalige Stahlarbeiter) können Frauen nun auch im Stehen ihrer Notdurft nachgehen - mit "pipifein" (österreichischer kann ein Name nicht sein). Diese Stehurinierhilfe für Frauen beseitige laut Werbung den letzten Vorteil von Männern auf Reisen. Ein tatsächlicher Vorteil könnte wirklich darin bestehen, dass Frauen sich diese "Urinierhilfe" in den Schritt pressen und sich nicht "die Hosen runter" lassen müssen.

Et voilà. Hier das wiederverwertbare in schickem Lila gehaltene Produkt.

Die neue Stehpinkelhilfe Warum auf dem Foto auch Präparate zur Hände-Desinfektion zu sehen sind, kann mensch sich leicht vorstellen. Die Stehurinierhilfe hat höchstwahrscheinlich ihre Nachteile, die Sie werte Leser*innen - mit ein bisschen Fantasie - sich selbst lebhaft ausmalen können. Die Vertreiberfirma wirbt auf ihrer Website und ihrem Schaufenster mit einem Plakat, auf dem ein Mann und eine Fraue vor einem Pissoir stehen. Warum die Frau als Oberbekleidung eine Art Unterwäsche (um nicht zu sagen Reizwäsche) trägt, lässt sich auch nicht wirklich erklären. Wir wollen natürlich nicht unterstellen, dass eine Firma, die sich so um die Freiheit der Frauen bemüht, mit den üblichen Klischees wirbt. Das würden wir nie tun. Aber urteilen sie selbst.

Link: traveldoc.at / Pipifein

Langsam wird's eng

Ja, 3MB sind doch keine wirklich große Welt. Daher wird es langsam eng. Es ist also so, dass etliche Beiträge demnächst auf dem "Manderl und Weiberl"-Sequal Weblog landen werden.

Manderl und Weiberl - Sequal

Freitag, 21. Januar 2011

Neues Gleichbehandlungsgesetz in Österreich

Das neue Gleichbehandlungsgesetz schlägt hohe Wellen. Gerade jener Teil, der für mehr Transparenz bei den Gehältern und somit zu einer Verminderung des Einkommensunterschiedes zwischen Männern und Frauen führen soll, steht in der Kritik. Bisher mussten Stellen lediglich geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. Ein Zuwiderhandeln kann mit einer Geldstrafe von 360 Euro bedacht werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass sich in vielen Fällen nicht einmal an die Ausschreibungsrichtlinien gehalten werden. Wenn ein "Kindermädchen (m/w)" ausgeschrieben wird fällt es schwer von einer geschlechtsneutralen Ausschreibung zu sprechen. Die Praxis zeigt auch, dass Stellen zwar geschlechtsneutral ausgeschrieben werden, im Auswahlprozess, das Geschlecht sehr wohl eine Rolle spielt. Dies lässt sich relativ leicht überprüfen. Wie viele Stellen wurden in einem Unternehmen in einem Zeitraum X ausgeschrieben und nach welchen Kriterien wurde dann tatsächlich besetzt (Geschlecht, Alter, Herkunft etc.)

Eine Neuerung besteht darin, dass nun auch die Gehälter ausgeschrieben werden müssen. Im derzeitigen Gesetzesentwurf heißt es: "Der/die Arbeitgeberin oder private Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben und gegebenenfalls auf die Möglichkeit einer Überzahlung hinzuweisen.“" Ein Zuwiderhandeln soll mit dem Einheitstarif von 360 Euro bedacht werden.

Auch neu ist, dass die Unternehmen einen Bericht erstellen sollen, der die Struktur der Lohnempfänger*innen im Betrieb abbildet. Der Bericht soll die Anzahl der Männer und Frauen in ihren jeweiligen Verwendungs- und/oder Funktionsgruppen wiedergeben (ebenso die Verwendungsgruppenjahre) und ein arbeitszeitbereinigtes Durchschnittseinkommen von Männern und Frauen in den jeweiligen Funktions- und/oder Verwendungsgruppen.

Der Bericht soll darüber hinaus anonymisiert werden um Rückschlüsse auf Einzelpersonen auszuklammern und ist nach Fertigstellung den Arbeitnehmer*innen zukommen zu lassen - entweder über die zuständigen Betriebsräte oder sollte keine gewerkschaftliche Vertretung vorhanden sein in geeigneter Form. Kritik ruft insbesondere Absatz 4 §11a in dem die Verschwiegenheitspflicht der Arbeitnehmer*innen zum Tragen kommt. Mit anderen Worten: alle im Unternehmen dürfen zwar die Zahlen und Einkommensunterschiede kennen, jedoch nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen, wobei "ein Verfahren zur Durchsetzung der Ansprüche nach diesem Bundesgesetz und ein Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission (...) keine Verschwiegenheitspflichtverletzung dar[stellen]." Zumindest etwas. Laut Gesetzestext kann ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht eine Geldstrafe von 2180 Euro nach sich ziehen. Nach Medienberichten wurde die Höchstbuße auf 360 Euro reduziert (im Gesetzesentwurf auf der Website des Parlaments jedoch nicht korrigiert: Stand 21. 01. 2011). Meiner Ansicht ist diese Geldstrafe - egal ob 2180 oder 1500 oder 360 Euro - eine Doppelstrafe. Die meisten Arbeitsverträge beinhalten die Verschwiegenheitsklausel und ein Zuwiderhandeln wird in vielen Fällen mit einer Kündigung bedacht. Im Sonderfall käme also noch neben der Kündigung eine Geldstrafe durch die Behörden.

Zudem drohen den Betrieben, die keine derartigen Berichte verfassen, keine Strafen, was laut ORF online für die zuständige Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) nicht wirklich tragisch sei.

Weitere Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetz betreffen Bestimmungen im Zugang zu Gütern, insbesondere die Vermietung von Wohnraum. Das Inserieren von Wohnungen muss ebenso diskrimnierungsfrei sein.

Samstag, 15. Januar 2011

Neue Formulare des State Departments 1.0.

Es passierte fast schon still und heimlich und ging im Jubel-Trubel der Weihnachtsfeiertage unter. Am 22. Dezember 2010 wurde ein Formular, das die u.s.-amerikanische Außenbehörde, geleitet von Hillary Clinton, benutzt um die Geburt von Auslandsamerikaner*innen verändert ("Consular Report of Birth Abroad"). Dies ist an und für sich nichts Weltbewegendes und doch. Das Ergänzen der Begriffe "Father" (Vater) und "Mother" (Mutter) durch "Parent 1" und "Parent 2" ist ab sofort auf diesem Formular zu lesen. Amerikanische Homosexuelleninitiativen begrüßten diesen Schritt. Natürlich waren- so zumindest ein Artikel der renommierten Washington Post - konservative Kreise wenig "amused" über die neue Sprachreglung.

Die ehemalige Präsidentschaftskandidatin und aktuelle Außenministerin Hillary Clinton, ehemalige First Lady und Senatorin, gilt seit jeher als Befürworterin von Homosexuellenrechten. Die Angehörigen von homosexuellen Diplomat*innen erhielten unter ihr dieselben Vergünstigungen wie ihre heterosexuellen Kolleg*innen.

Die Veränderung war bisher unbemerkt über die Bühne gegangen. Erst als die "Family Equality Council" über die Änderungen berichtete ging auch der mediale Rummel los.

Kritik von der "Die Rote Fahne"

Dass Kritik an Gender-Maßnahmen von konservativer Seite kommen wurde an dieser Stelle ja bereits mehrmals dokumentiert (Stichwort: FPÖ), dass der Herausgeber der "Die Rote Fahne", ein Internetmedium, das die Tradition von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht hoch halten will, Gender Mainstreaming anstößig findet, ist eher seltsam - aber disussionswürdig. Allein der Titel von Stephan Steins Artikel "Gender-Wahn: Das Imperium und seine ideologischen Exzesse" lässt nichts Gutes erahnen. Herr Steins weiß natürlich, dass die oben beschriebene, vom State Department gesetzte Maßnahme vornehmlich homosexuellen Menschen zu Gute kommt. Deshalb betont er gleich zu Beginn seines Artikels, wie wichtig Emanzipation und der Schutz der Minderheiten ist. Sein Bedenken, dass Normierungsversuche und das Zerstören jeglicher "kultureller Selbstbestimmungsrechte des Individuums" durch ein "imperialistisches Bestreben" stattfinden, kann in einer globalisierten Welt, in der sich ein - nennen wir es euphemistisch - westlicher Lebens- und Kulturstil dominant herausstellt, durchaus ernst genommen werden. Der Rest seiner Argumentation ist allerdings "Biologismus" und konservativstes Familien-Rollen-Schema. Ich zitiere:"Die Hegemonie imperialer Ideologie zielt hierbei u.a. auch auf die Negierung und Zerstörung biologisch determinierter und damit korrespondierend kulturell gewachsener Sozialmuster ab. Dem Individuum und seiner natürlichen Sozialisation, u.a. organischen humanen Rollenmustern in der Familie, soll der Garaus gemacht, die Familie als sozialer und ökonomischer Schutzraum zerschlagen werden. " Gerade die Möglichkeit sich als "parent 1" und "parent 2" (Elternteil 1 und 2) zu identifizieren kommt gleichgeschlechtlichen Beziehungen und Familenkonstruktionen ebenso entgegen, wie Familien indem ein Teil sich als Transgender bezeichnet. Auch heterosexuelle Patchworkfamilien ist die Umstellung auf die neue Bezeichnung mit ziemlicher Sicherheit willkommen, da mit dem Begriff "Vater" und "Mutter" immer noch die biologische "Urheberinnenschaft" verknüpft ist. Nicht biologisch determinierbare Elternteile müssen sich ja im gemeinhin als "Stiefvater" oder "Stiefmutter" deklarieren. Steins geht in seiner Argumentation trollig weiter: "Hier werden also Homosexuelle und deren legitime Anliegen nach Emanzipation dazu missbraucht, die biologisch determinierten Rollen von Vater und Mutter aus der gesellschaftlichen Kultur zu tilgen, genauer gesagt zwangsweise zu unterdrücken." Diese Argumentation ist eine "entweder-oder"-Argumentation. Steins spricht quasi homosexuellen Partnerschaften die Elternschaft ab ("biologisch determinierte Rollen). Entweder ist mensch homosexuell oder Eltern - oder so ähnlich. Ähnliches finden wir auch bei Kritiker*innen aus dem rechtskonservativen Lager, mit dem Herr Steins in seinem Selbstverständnis sicher nichts zu tun haben will. Und last but not least. Natürlich ist "Gender Mainstreaming" eine "Top-to-down"-Strategie, was nicht automatisch bedeutet, dass es sich um eine schlechte Regelung handelt. Wachsamkeit ist allemal anzuraten, aber einen Rückfall in ein biologistisches Weltbild ist keine Kritikgrundlage.

Die Rote Fahne

Artikel Washington Post

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