Mittwoch, 27. Januar 2010

Heimat bist du großer Töchter und Söhne 1.0.

Sie taucht immer wieder auf wie Nessy. Alle Jahre wieder wird darüber diskutiert, ob eine Zeile der österreichischen Bundeshymne von "Heimat bist du großer Söhne" in "Heimat bist du großer Töchter und Söhne" umgebaut werden soll. Paula von Preradovic, deren schriftstellerischen Leistungen, bis auf jene der Bundeshymne dem Vergessen anheim gefallen sind, würde einen solchen Eingriff wahrlich nicht gutieren. Besonders nicht, da er von einer sozialdemokratischen Unterrichtsministerin in Zusammenspiel mit einer ehemaligen Castingrockröhre und heute durchaus sehr erfolgreichen Sängerin gemacht wurde.

Auf jeden Fall hat die SPÖ ein neues Thema und Frau Heinisch-Hosek, ihres Zeichen Frauenministerin, ist natürlich schon von Amtswegen für die Erwähnung der Töchter in der Bundeshymne.

Toll ist nur, dass sich unsere Skielite - auf die Frage, ob sie sich vorstellen könnte bei der Rockversion mit dem Töchterzusatz ihre Sieger_innenehrung entgegenzunehmen - eher auf die Tradition hinausreden. Eigentlich ist die Diskussion ja sowieso für die Fische, da die meisten Österreicher_innen - entgegen der Vermutung von Frau Stürmer - nicht in der Lage sind den Text der ersten Strophe aufzusagen, geschweige denn zu singen. Der Mikromann von ö3 hat's bewiesen: (Link)

Die ÖVP winkt natürlich ab. Sie erklärt sich zwar prinzipiell gesprächsbereit, verweist aber darauf, dass es wichtigere Probleme gäbe. Übersetzt: Uns interessiert das nicht und ihr seid sowieso alle deppert, wenn ihr euch mit so etwas beschäftigt.

Aber wieso sollte man_frau nicht eine diesbezügliche Änderung durchführe? Sind nicht alle Forderungen, die in Richtung Gleichbehandlung von Frauen und Männern gehen "Lippenbekenntnisse" wenn die offiziellen Insignen einer Republik - und dazu gehört nun einmal die Bundeshymne - sich nicht den Gegebenheiten anpassen.

Die neue Fassung der Bundeshymne durch Christina Stürmer zog dann doch ein gerichtliches Nachspiel mit sich. Zunächstw erachteten die Erben von Paula von Preradovic aus dem Hause Molden den Eingriff nicht unbedingt als sinnvoll. Sie hielten sich jedoch in nobler Zurückhaltung mit Klagen zurück, da die Hymne ja allen Menschen der Republik gehört, aber.... Und tatsächlich: Auch die Schillersche Version der Europahymne - Freude bist du schöner Götterfunken - sollte auf "Alle Menschen werden Schwestern und Brüder" umgeändert werden. Anscheinend überlegten es sich die Erb*innen von Paula von Preradovic doch anders und klagten gegen die umgeänderte Textstelle. Die einstweilige Verfügung, die der Thomas Sessler Verlag und die Erb*innen erreichen wollten, wurde vom OGH abgelehnt. Die Argumentation des OGH lautet in der Kurzfassung wie folgt:

"Der für Urheberrecht zuständige Fachsenat weist in der Begründung darauf hin, dass die Veränderungen am Text in der Absicht erfolgt sind, zum einen den Grundsatz der Gleichbehandlung beider Geschlechter zum Ausdruck zu bringen, zum anderen eine Kurzfassung der Bundeshymne zu schaffen, die für junge Menschen (verglichen mit dem Originaltext, einem Hymnus in klassischer Versform) ansprechender ist und die in ihrem formalen Aufbau dem Schema vieler Pop-Songs (Strophe-Refrain-Strophe-variierter Refrain) entspricht.

Diese Veränderungen sind im Kontext der konkreten Verwendung des Werks durch Art und Zweck der erlaubten Werknutzung gerechtfertigt; sie unterstreichen gleichsam als „akkustisches Pendant“ den optischen Eindruck des Kurzfilms (Kinderfotos großer Söhne und Töchter Österreichs) und dienen zugleich dem verfolgten Zweck der Kampagne, mit einem so spröden Thema wie „Bildungsreform“ bei einem jungen Publikum Aufmerksamkeit zu erwecken. Die vorgenommenen Änderungen lassen den Sinn des Textes unberührt; die Veränderungen in Sprachrhythmus und Reimfolge passen im Stil zur rhythmisierten "Rock-Version" der Melodie und entstellen das Werk nicht."

Denkt mensch dieses Argument weiter gibt es ab sofort zwei Bundeshymnen: Die klassische und eine rockige Kurzform, "die für junge Menschen ansprechender ist" und zum anderen auch noch dem Grundsatz der Geschlechtergleichbehandlung entspricht!

Quelle: OGH

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