Es geht auch ohne...

Es geht auch ohne... Geschlechtsanpassung. Bisher mussten Transgender-Personen, die sich im falschen Körper wähn(t)en, nebst Therapien, Hormonbehandlungen und weiteren "Prozeduren" auch eine Geschlechtsanpassung operativer Natur ausführen lassen und beim Innenministerium anführen, um offiziell auch Geschlecht und Namen in den noch offizielleren Dokumenten, die uns als Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger ausweisen (tertium non datur), eintragen zu lassen.

Dies ist nun anders. Nach mehreren hochrichterlichen Erkenntnissen, sei eine solche Geschlechtsanpassung nicht notwendig, um eine Person eine geschlechtskorrektur im staatsbürgerschaftlichen Sinne vornehmen zu lassen.

Die Standard berichtet in ihrer Onlineausgabe, dass Michaela P. die erste Frau sei, die vom Innenministerium, nach langem Kampf und hohen Prozesskosten, eine solche Personenstandsänderung auch ohne Anpassung der Geschlechtsteile zuerkannt bekommt. Und das Schöne daran: Sie soll nicht die einzige sein. Dieser Umstand ist sehr erfreulich. Das Innenministerium blockierte über Gebühr die Erkenntnisse von Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof. Ob nach der Absage von Eberau und einem generellen Asylaufnahmezentrum und der Bewilligung von Personenstandsänderungen ohne Operation nun das liberale Tauwetter ins österreichische Innenministerium Einzug hält? Man_frau wird sehen.

Fazit: Nachdem nun gerichtlich und verwaltungstechnisch transgender-Personen wieder ein Stück Normalität für sich erkämpfen konnten, bleibt nur noch die gesellschaftliche Toleranz zu erkämpfen. Aber wie sagte die deutsche Moderatorin Nina Ruge so treffend: "Alles wird gut."

Link zum Artikel auf die Standard

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