Tra-ri-tra-ra der Rechnungshofbericht ist da...
Die Aufgabe des Rechnungshofes besteht in Österreich darin, das Geschäftsgebahren und inbesondere die Ausgaben von Institutionen des Bundes zu überprüfen. Dem Rechnungshof kommt dabei eine zentrale Rolle im Controlling zu. Die Ausrichtung ist thematisch. In seinem aktuellen Bericht (04/2008) widmet sich der Rechnungshof den Ausgaben, die im Rahmen der Förderung auf Bundesebene für diverse Frauenprojekte getätigt wurden. Die Interpretation eines solchen Themas ist natürlich alles andere als einfach. Schnell kommt es zu einem Aufrechnen unter dem Aspekt: "Wer hat das größere Stück des Kuchens bekommen?" und "Warum?".
Laut Bericht blieben die Ausgaben für Frauenprojekte in den Jahren Jahren "2004 bis 2006 weitgehend konstant und betrug im Jahr 2006 rd. 3,45 Mill. EUR. Für das Jahr 2007 wurde das Budget auf rd. 4 Mill. EUR erhöht."
Ein zweites Erkenntnis des Berichtes ist, dass vornehmlich Vereine, die in der Beratung von Frauen in Notsituationen tätig sind und waren, gefördert wurden. Allerdings seien innovative Einzelprojekte dabei nicht gefördert worden. Die Schwerpunktsetzung sei bei den Förderungen auch nicht deutlich genug umrissen worden. Ein allgemeines Ziel "Chancengleichheit" sei nicht konkret genug gewesen. Messbare und operative Ziele wurden vom Bericht eingefordert, was natürlich auch mit der Materie "Chancengleichheit" zu tun hat. Auch die Stellenungnahme des BKA, dass das Festlegen von operativen Zielen gegen die "Kundinnenfreundlichkeit" spräche, ließ der RH in seinem Papier nicht gelten.
Der RH legte folgendes Cluster der geförderten Vereine an:
– "Frauenservicestellen. (...) Der durchschnittliche Förderungsbetrag für die insgesamt 43 geförderten Projekte im Schwerpunkt "Frauenservicestellen" betrug im Jahr 2006 rd. 37.000 EUR.
– Unter den Schwerpunkt "Gewalt/Notrufstellen/Frauenhäuser" wurden 39 Projekte im Jahr 2006 gefördert, die durchschnittliche
Förderungshöhe betrug rd. 23.000 EUR.
– Der Schwerpunkt "Migrantinnen" beinhaltete jene Vereine, die Migrantinnen teilweise auch in deren Muttersprache — berieten und betreuten. Im Jahr 2006 wurden 29 Migrantinnenprojekte mit einer durchschnittlichen Förderungshöhe von rd. 10.000 EUR gefördert.
– "Beratungsstellen". Die durchschnittliche Förderungshöhe für die 38 Projekte betrug im Jahr 2006 rd. 12.000 EUR.
– Der Sammelschwerpunkt "Sonstige Projekte" wies ein breites Spektrum an diversen Projekten auf (z.B. Berufscoaching für Wiedereinsteigerinnen). Dieser Schwerpunkt umfasste auch innovative Einzelprojekte. Im Jahr 2006 wurden 35 "Sonstige Projekte" gefördert, die durchschnittliche Förderungshöhe betrug rd. 6.000 EUR.
Diese Schwergewichtung wurde als durchaus positiv gesehen. Als Minus fiel auf, dass zu Beginn 2007 die meisten Fördermittel bereits ausgegeben worden seien und somit Einzelprokekte kaum mehr Chance auf eine Förderung hatten. Ebenso sei die Verteilung der Fördermittel pro Einwohnerin je Bundesland unterschiedlich ausgefallen. Dass in Wien prozentuell die meisten Fördermittel ausgegeben wurden, darf nicht verwundern.
Ein Punkt sei jedoch noch herausgestrichen: Über die Art und Weise wie Fördermittel vergeben wurden existieren keine schriftlichen Unterlagen. Die alleinige Entscheidung wer oder was gefördert werden sollte unterlag der Minisiterin. Die Abteilungsleiterin besprachen die Ansuchen mündlich, jedoch ohne schriftliches Protokoll. Nicht nur für den Rechnungshof ist heir ein mehr an Transparenz notwendig.
Laut Bericht blieben die Ausgaben für Frauenprojekte in den Jahren Jahren "2004 bis 2006 weitgehend konstant und betrug im Jahr 2006 rd. 3,45 Mill. EUR. Für das Jahr 2007 wurde das Budget auf rd. 4 Mill. EUR erhöht."
Ein zweites Erkenntnis des Berichtes ist, dass vornehmlich Vereine, die in der Beratung von Frauen in Notsituationen tätig sind und waren, gefördert wurden. Allerdings seien innovative Einzelprojekte dabei nicht gefördert worden. Die Schwerpunktsetzung sei bei den Förderungen auch nicht deutlich genug umrissen worden. Ein allgemeines Ziel "Chancengleichheit" sei nicht konkret genug gewesen. Messbare und operative Ziele wurden vom Bericht eingefordert, was natürlich auch mit der Materie "Chancengleichheit" zu tun hat. Auch die Stellenungnahme des BKA, dass das Festlegen von operativen Zielen gegen die "Kundinnenfreundlichkeit" spräche, ließ der RH in seinem Papier nicht gelten.
Der RH legte folgendes Cluster der geförderten Vereine an:
– "Frauenservicestellen. (...) Der durchschnittliche Förderungsbetrag für die insgesamt 43 geförderten Projekte im Schwerpunkt "Frauenservicestellen" betrug im Jahr 2006 rd. 37.000 EUR.
– Unter den Schwerpunkt "Gewalt/Notrufstellen/Frauenhäuser" wurden 39 Projekte im Jahr 2006 gefördert, die durchschnittliche
Förderungshöhe betrug rd. 23.000 EUR.
– Der Schwerpunkt "Migrantinnen" beinhaltete jene Vereine, die Migrantinnen teilweise auch in deren Muttersprache — berieten und betreuten. Im Jahr 2006 wurden 29 Migrantinnenprojekte mit einer durchschnittlichen Förderungshöhe von rd. 10.000 EUR gefördert.
– "Beratungsstellen". Die durchschnittliche Förderungshöhe für die 38 Projekte betrug im Jahr 2006 rd. 12.000 EUR.
– Der Sammelschwerpunkt "Sonstige Projekte" wies ein breites Spektrum an diversen Projekten auf (z.B. Berufscoaching für Wiedereinsteigerinnen). Dieser Schwerpunkt umfasste auch innovative Einzelprojekte. Im Jahr 2006 wurden 35 "Sonstige Projekte" gefördert, die durchschnittliche Förderungshöhe betrug rd. 6.000 EUR.
Diese Schwergewichtung wurde als durchaus positiv gesehen. Als Minus fiel auf, dass zu Beginn 2007 die meisten Fördermittel bereits ausgegeben worden seien und somit Einzelprokekte kaum mehr Chance auf eine Förderung hatten. Ebenso sei die Verteilung der Fördermittel pro Einwohnerin je Bundesland unterschiedlich ausgefallen. Dass in Wien prozentuell die meisten Fördermittel ausgegeben wurden, darf nicht verwundern.
Ein Punkt sei jedoch noch herausgestrichen: Über die Art und Weise wie Fördermittel vergeben wurden existieren keine schriftlichen Unterlagen. Die alleinige Entscheidung wer oder was gefördert werden sollte unterlag der Minisiterin. Die Abteilungsleiterin besprachen die Ansuchen mündlich, jedoch ohne schriftliches Protokoll. Nicht nur für den Rechnungshof ist heir ein mehr an Transparenz notwendig.
spruecheklopfer - 7. Mär, 15:13